Der Vereinsrat trifft sich für gewöhnlich im Abstand von etwa zwei Monaten.

Dem Vereinsrat gehören gemäß § 11 (1) der Vereinssatzung an:
a) der geschäftsführende Vorstand
b) der Geistliche Beirat
c) der Jugendleiter
d) die Abteilungsleiter für die einzelnen Sportarten bzw. deren Stellvertreter
e) der Schriftführer
f) die Beisitzer

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